Arbeits Und Sozialrecht

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Es soll – gemeinsam mit den Kirchen – geprüft werden, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten sollen ausgenommen bleiben. ► Arbeitszeit und Arbeitsort Es sollen mehr flexible Arbeitsmodelle möglich sein. Damit will man auf die Veränderungen in der Arbeitswelt reagieren und den Wünschen vieler Beschäftigter und den Arbeitgebern nach einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung Rechnung tragen. Der Grundsatz des 8-Stunden-Tages im ArbZG bleibt unangetastet. Im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel soll es (für eine gewisse Zeit) möglich werden, im Rahmen von Tarifverträgen die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Außerdem sollen Abweichungen von der Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis von Tarifverträgen) dies vorsehen (sog. Experimentierräume). Die Vertrauensarbeitszeit soll erhalten bleiben. Außerdem wird geprüft, inwieweit eine Anpassung des Arbeitszeitrechts auf Basis der EuGH-Rechtsprechung nötig ist.

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Quelle: Das Arbeitsrecht soll arbeitnehmerfreundlicher werden. Pläne zum Homeoffice, zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, zur Befristung und zum Gesundheitsschutz stehen auf dem Programm. Online-Betriebsratswahlen sollen getestet werden. Gewerkschaften erhalten digitale Zugangsrechte in die Betriebe. Ein Überblick über die Vorhaben anhand des neuen Koalitionsvertrags! ► Mitbestimmung Die Mitbestimmung soll weiterentwickelt werden. Betriebsräte sollen selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Im Rahmen der verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäbe sollen Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt erprobt werden. Ein zeitgemäßes Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe soll geschaffen werden, das ihren analogen Rechten entspricht. Die sozial- ökologische Transformation und die Digitalisierung kann nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden. Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung wird als Offizialdelikt eingestuft.

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► Homeoffice/Mobile Arbeit Das Mobile-Arbeit-Gesetz kommt wieder. Es soll einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten geben. Dem Wunsch der Beschäftigten nach Homeoffice oder mobiler Arbeit darf nur widersprochen werden, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Eine Ablehnung darf nicht sachfremd oder willkürlich sein. Mobiles Arbeiten soll problemlos europaweit möglich sein. Ausdrücklich finden die arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten Erwähnung. Der Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein eines betrieblichen Arbeitsplatzes sollen – so der Koalitionsvertrag – bei mobiler Arbeit wichtige Voraussetzungen sein. Dies erfordert Information und Beratung der Beschäftigten sowie deren angemessene Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Zur gesunden Gestaltung des Homeoffice sollen sachgerechte und flexible Lösungen entwickelt werden. Coworking-Spaces sind eine gute Möglichkeit für mobile Arbeit und die Stärkung ländlicher Regionen. ► Arbeits- und Gesundheitsschutz Den hohen Standard im Arbeits- und Gesundheitsschutz in der sich wandelnden Arbeitswelt will die Ampelkoalition erhalten und den neuen Herausforderungen anpassen.

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Die Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz soll auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen werden, sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt. ► Qualifizierungsgeld Mit einem ans Kurzarbeitergeld angelehnten Qualifizierungsgeld soll die Bundesagentur Unternehmen im Strukturwandel ermöglichen, ihre Beschäftigten durch Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Voraussetzung dafür sind Betriebsvereinbarungen. Gleichzeitig sollen Anreize für Transformationstarifverträge gesetzt werden. Auch das Transfer-Kurzarbeitergeld soll ausgeweitet werden. ► Digitale Plattformen Digitale Plattformen werden als eine Bereicherung für die Arbeitswelt angesehen, weswegen gute und faire Arbeitsbedingungen wichtig sind. In diesem Sinne soll bestehendes Recht überprüft und die Datengrundlagen verbessert werden. Die Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Plattformen soll konstruktiv begleitet werden. Bei der Gestaltung von KI in der Arbeitswelt setzt die Koalition auf einen menschenzentrierten Ansatz, soziale und wirtschaftliche Innovation ebenso wie Gemeinwohlorientierung.

© getty images/BernardaSv Bildungszeit nach dem BzG BW Voraussetzungen und Anforderungen an den Anspruch auf Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). © goodluz - Fotolia LLC Sozialversicherungsrecht Künstlersozialabgabe Jeder Auftrag, den Unternehmen an freie Künstler oder Publizisten vergeben, kann die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse auslösen. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Pflegezeit Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. © Digitalstock Sozialrecht Scheinselbstständigkeit Die Beauftragung selbstständiger Personen birgt oftmals das Risiko von Scheinselbstständigkeit. Um eine falsche Zuordnung und Nachzahlungen zu vermeiden, sollte im Vorfeld geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Neuregelungen Reform der Arbeitnehmerüberlassung Seit 1. April 2017 müssen Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), aber vor allem auch der Entleiher, die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beachten.

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Thu, 01 Sep 2022 08:50:02 +0000